Hierzu wurde die, sich im rückwärtigen Bereich des Anwesens befindliche, Kellertür aufgehebelt. Anschließend wurde die Zwischentür, welche Kellerraum von Wohnhaus trennt, ebenfalls angegangen, konnte durch die Täter jedoch nicht geöffnet werden.
Aufgrund des vor Ort ersichtlichen Spurenbildes und der Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Gegenstände als entwendet verzeichnet werden können, wird davon ausgegangen, dass die Täter vom Versuch die zweite Tür aufzuhebeln abgelassen haben dürften oder gestört worden sein könnten.
Aufgrund der Beschädigungen an den beiden Türen dürfte ein Schaden im niedrigen vierstelligen Bereich entstanden sein.
Zeugen, insbesondere Nachbarn, werden gebeten sachdienliche Hinweise an hiesige Dienststelle zu übermitteln.
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Einbruch in Kellerraum

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