Die Ergebnisse der Kontrollen fielen deutlich aus: Über zwei Drittel der überprüften Holztransporte mussten beanstandet werden - überwiegend wegen Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichts. Nahezu die Hälfte dieser Fahrzeuge wies eine Überladung von mindestens 25 Prozent oder mehr auf. Ein Lkw eines Langholztransportes wurde aufgrund erheblicher Verstöße sogar sichergestellt.
Spitzenreiter:
Absoluter Spitzenreiter der Kontrollen war ein belgischer Langholztransport, der in den frühen Morgenstunden auf der B 258 in der Nähe des Grenzübergangs Wahlerscheid überprüft wurde. Schon der äußere Eindruck ließ auf eine erhebliche Überladung schließen - ein Verdacht, der sich bei der Verwiegung bestätigte: Das Fahrzeug brachte ein Gesamtgewicht von 63,7 Tonnen auf die Waage und war damit um nahezu 60 Prozent beziehungsweise 23,7 Tonnen überladen.
Der Fahrer musste das gesamte Holz vor Ort abladen. Hinzu kam, dass die vorgelegte Ausnahmegenehmigung für den Transport von Langholz ungültig war. Bei einer anschließenden Geräuschmessung stellten die Kontrollkräfte außerdem fest, dass die Abgasanlage des Lkw doppelt so laut betrieben werden konnte wie zulässig und die Abgase ungefiltert in die Umwelt gelangten. Der Lkw wurde daraufhin sichergestellt und einem technischen Gutachter vorgeführt. Den Fahrer erwartet nun ein erhebliches Bußgeld. Zudem wird gegen das verantwortliche Unternehmen ein Verfahren eingeleitet, mit dem der durch die Überladung erzielte wirtschaftliche Vorteil - der gesamte Frachterlös - eingezogen werden kann.
Weitere Kontrollen:
Im weiteren Verlauf der Kontrollen wurde ein weiterer Holztransport mit Kurzholz auf der A-60 bei Winterspelt auf dem Weg nach Belgien gestoppt, dessen Fahrer ebenfalls das zulässige Gesamtgewicht (40 Tonnen) um knapp 12 Tonnen und somit um fast 30% überschritten hatte. Da hier für die Überladung keine Ausnahmegenehmigung vorlag, wurde die Weiterfahrt untersagt und der Fahrer musste fast die Hälfte des Holzes an geeigneter Stelle abladen. Des Weiteren wurden beim Fahrer eine Vielzahl von Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Auch gegen diesen Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren wegen der deutlichen Überladung eingeleitet und ein Kontrollbericht an das BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) bezüglich der Verstöße gg. die Lenk- und Ruhezeiten gefertigt. Gegen das Unternehmen wird auch hier ein Verfahren eingeleitet, wonach der gesamte Frachterlös eingezogen werden kann.
Zwei weitere mit Holz beladene Sattelzüge, von demselben Unternehmen, wurden ebenfalls am frühen Morgen zeitgleich an der A-60 bei Prüm gestoppt und bei beiden jeweils ein Gesamtgewicht von 48,5 Tonnen (mehr als 25% Überladung) festgestellt. Da auch hier keine Ausnahmegenehmigung für die Überladung vorlag, wurde die Weiterfahrt auch hier untersagt und es musste bei beiden Sattelzügen ein Teil des Holzes auf einen anderen Holztransport umgeladen werden. Wie in den Fällen zuvor wurden gegen die Fahrer entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet und gegen das Unternehmen zwei Verfahren eingeleitet, wonach auch dessen Frachterlös eingezogen werden kann.
Bei einem Holztransport aus den Niederlanden stellten die Beamten fest, dass dieser verbotenerweise Kabotage innerhalb Deutschlands durchführte und somit gegen das Güterkraftverkehrsgesetz verstieß. Neben einem entsprechenden Kontrollbericht an die zuständige Behörde, behielten die Beamten vom Fahrer zusätzlich eine Sicherheitsleistung ein. Erst danach durfte er seine Fahrt fortsetzen.
Bei zwei kontrollierten Milch-Transporten fuhren die Fahrer jeweils ohne Fahrerkarte im Fahrtenschreiber. Gegen beide wurden entsprechende Kontrollberichte gefertigt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Außerdem wurde auf der A-60 zwischen den Anschlussstellen Prüm und Bleialf noch ein niederländischer Sattelzug auf dem Weg in die Niederlande gestoppt, der die zulässige Gesamthöhe von 4,00 Meter überschritt. Bei der Kontrolle wurde eine Gesamthöhe von 4,21 Meter festgestellt. Erst nachdem der Fahrer die Ladung, hier Heu, etwas umverteilt hatte, wurde ihm die Weiterfahrt mit den erlaubten 4,00 Meter gestattet. Gegen den Fahrer und das Unternehmen wurde jeweils ein Bußgeldverfahren eröffnet.
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Deutliche Kontrollergebnisse: Holztransporte zum Teil extrem überladen

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