Dabei konnten bei einem 42-jähirgen Kleinkraftradfahrer Anzeichen auf zeitnahen Betäubungsmittelkonsum festgestellt werden. Weiterhin wurde festgestellt, dass der betroffene Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte und geringe Menge an Betäubungsmitteln mit sich führte.
Die Weiterfahrt wurde untersagt und die aufgefundenen Betäubungsmittel sichergestellt. Dem Betroffenen wurde im Anschluss eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun ein Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Verstoßes gg. das Betäubungsmittelgesetz und einer Fahrt unter Einfluss berauschender Mittel.
Bei einem weiteren Fahrzeugführer konnten während einer Verkehrskontrolle ebenfalls Anzeichen auf zeitnahen Betäubungsmittelkonsum festgestellt werden. Ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf eine Stoffgruppe. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt. Dem 24-jährigen Fahrer wurde ebenfalls eine Blutprobe entnommen.
Er wird sich nun wegen einer Fahrt unter Einfluss berauschender Mittel verantworten müssen.
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Berauschte Fahrzeugführer unterwegs

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