Durch die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten konnte die Person vor Ort festgestellt werden.
Er hatte sich unberechtigt Zutritt zu dem Anwesen verschafft. Die Hauseigentümerin selbst hatte das Eindringen zu diesem Zeitpunkt noch nicht bemerkt.
Ferner wurde festgestellt, dass der 50-Jährige wohnsitzlose Mann mit einem offenbar entwendeten Fahrrad vor Ort erschienen war.
Da gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
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50-Jähriger begeht mehrere Straftaten, Festnahme erfolgt

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