Hierbei konnte festgestellt werden, dass der Fahrer zeitnah Drogen konsumiert hatte. Dem 42-Jähringen wurde eine Blutprobe entnommen.
Bei einer weiteren anlassunabhängigen Verkehrskontrolle in Nentershausen stellte sich heraus, dass der 17-jährige Rollerfahrer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Außerdem wurde im Rahmen einer Verkehrsunfallaufnahme in Ötzingen eine drogenbedingte Verkehrsuntüchtigkeit eines 24 Jahre alten Unfallbeteiligten festgestellt. Auch hier erfolgte eine Blutentnahme zu Beweiszwecken.
Allen hier aufgeführten Verkehrsteilnehmenden wurde die Weiterfahrt untersagt und entsprechende Verfahren gegen sie eröffnet.
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Zwei Fahrzeugführer unter BTM-Beeinflussung; Einer ohne Fahrerlaubnis unterwegs
