Es stellte sich heraus, dass er noch nie einen Führerschein besaß und er zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Das von ihm mitgeführte Kfz war mit Kennzeichen versehen, die bereits im Mai im Bereich der Polizeiinspektion Worms entwendet wurden. Der PKW selbst war nicht zugelassen und auch nicht wirklich verkehrstüchtig. Ob der Beschuldigte das Fahrzeug ebenfalls entwendet hatte, bedarf weiterer Ermittlungen. Sollte dies nicht der Fall sein, ergibt sich noch eine weitere Strafanzeige gegen den Fahrzeugbesitzer, da dieser das Führen ohne Fahrerlaubnis zugelassen hat.
Neben dem PKW und den entwendeten Kennzeichen, wurden auch noch bei der Durchsuchung aufgefundene Betäubungsmittel sichergestellt.
Der Beschuldigte wurde nach Beendigung der Maßnahmen entlassen.
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