Hierbei befuhr ein 12-jähriger Radfahrer verbotswidrig den Gehweg. Eine 76-jährige Fußgängerin beabsichtigte von der dortigen Volksbank aus den Gehweg zu ihrem geparkten Fahrzeug zu queren. Im Bereich des Bankeingangs übersah der Radfahrer die den Gehweg querende Fußgängerin, sodass es folglich zum Zusammenstoß der beiden Verkehrsteilnehmer kam. Die gestürzte Fußgängerin zog sich bei dem Sturz schwere aber nicht lebensbedrohliche Verletzungen zu und wurde zur weiteren Behandlung einem nahegelegenen Krankenhaus zugeführt. Der 12-jährige blieb unverletzt.
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Verkehrsunfall zwischen Radfahrer und Fußgängerin auf einem Gehweg

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dpa