Der Schwerpunkt lag hier insbesondere auf der Einhaltung der Abgabeverbote von Suchtmitteln, aber auch auf Filmen oder Computerspielen mit Freigabe ab 18 Jahren. In acht von fünfzehn Fällen konnte ein jugendlicher Testkäufer konventionelle oder elektronische Zigaretten sowie spirituosenhaltige Getränke erwerben. Sieben Verkaufsstellen verweigerten den Erwerb regelkonform. In allen Fällen wurde das Ergebnis der Testkäufe dem Personal und den verantwortlichen Stellen direkt mitgeteilt.
Ziel dieser Testkäufe ist die Prävention und die Sensibilisierung der Verkaufsstellen und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Eine Fortführung der Kontrollen ist geplant.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion St. Goarshausen
Telefon: 06771/9327-0
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St. Goarshausen/Nastätten - Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz

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