Wie im Laufe des heutigen Mittwochs bekannt wurde, wurden die Kinder von einem ihnen nicht näher bekannten Anwohner aus dessen PKW heraus angesprochen. Er wollte die Kinder vielmehr beruhigen, denn verunsichern. Dem Sachverhalt liegt somit kein strafrechtlich relevantes Verhalten zugrunde. Weitergehende Ermittlungen gegen den Anwohner werden nicht durchgeführt.
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Nachtragsmeldung zu angeblichem Kinderansprecher in Heiligenroth

Symbolbild
dpa