Ziel der Maßnahme war die Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere im Bereich des Jugendschutzes sowie des Gewerbe- und Gaststättenrechts. Mehrere Örtlichkeiten wurden im Rahmen der Kontrolle überprüft. Die Maßnahme stieß auf positive Resonanz.
Es wurden vereinzelt geringfügige Verstöße festgestellt. Die festgestellten Mängel wurden vor Ort angesprochen und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
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Gemeinsame Kontrollen im Rhein-Lahn-Kreis
