Um 10:45 Uhr wurde dort ein 29-jähriger PKW-Fahrer kontrolliert, der sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Marihuana und Amphetamin führte. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Um 12:15 Uhr wurde dann an gleicher Stelle eine 43-jährige PKW-Fahrerin aus Nordrhein-Westfalen einer Kontrolle unterzogen. Die Beschuldigte stand unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen und ein Test bestätigte den Konsum von chemischen Substanzen. Da die Dame zudem keine erforderliche Fahrerlaubnis besaß, wurde ein weiteres Verfahren gegen sie eingeleitet. Bei ihr wurden außerdem noch Reste von chemischen Drogen aufgefunden und sichergestellt.
Um 15:35 Uhr wurde der Dienstelle ein weiterer Verkehrsteilnehmer auf der B255 bei Oberahr gemeldet, der mit seinem PKW im Straßengraben stand. Bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit des 61-jährigen Fahrers aus dem Oberwesterwald stellte sich heraus, dass der Beschuldigte mit 1,29 Promille unter Alkoholeinfluss stand. Dem Fahrer wurde ebenfalls eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt. Da auch die Beifahrerin mit 1,8 Promille unter Alkoholeinfluss stand, wurde ein Abschleppdienst verständigt, der den PKW abholte.
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Drogen und Alkohol im Straßenverkehr

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