Hierzu wurde eine minderjährige Testkäuferin mit der Vorgabe, hochprozentigen Alkohol oder Tabakwaren zu erwerben, in die Geschäfte geschickt. Bei drei Verkaufsstellen erhielt die Jugendliche, ohne einen Altersnachweis vorzeigen zu müssen, die von ihr gewünschten Waren.
Mit den betroffenen Verkäuferinnen und Verkäufern wurde im Anschluss ein Gespräch geführt. Von einer gesetzlich möglichen Sanktionierung wurde abgesehen. Es blieb bei einer mündlichen Verwarnung, was im Wiederholungsfall jedoch nicht mehr der Fall sein wird.
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Diez. Verkaufsstellen fallen bei Jugendschutzkontrollen durch

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