Der Mann führte keinerlei Ausweisdokumente mit sich und gab seine Personalien mündlich an. Bei der Überprüfung der genannten Personalien entstanden bei den Beamten jedoch Zweifel an der Korrektheit.
Letztlich konnten seine Angaben anhand im System vorliegender Lichtbilder der genannten Person widerlegt werden.
Er gab letztlich zu, die falschen Personalien genannt zu haben, da er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.
Bei der Kontrolle konnte weiterhin ein verbotener Schlagring im Pkw aufgefunden werden.
Der 33-Jährige muss sich nun in zwei Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie in zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nutzung eines Mobiltelefons und falscher Personalienangabe verantworten.
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Diez. Ohne Fahrerlaubnis unterwegs - Mann macht falsche Angaben zu seiner Identität

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