Erfreulicherweise erhielt die eingesetzte 17-jährige Testkäuferin nur an einer Verkaufsstelle Tabakwaren. Bei allen anderen wurde sie zur Vorlage ihres Personalausweises aufgefordert und anschließend abgewiesen.
Mit dem Verkaufspersonal wurden lobende, in dem einen Fall aber auch ein tadelndes Gespräch durchgeführt.
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Diez. Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz
