Der Mann aus der Verbandsgemeinde Diez war bereits aufgrund diverser Delikte, u.a. wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, polizeibekannt und wies auch dieses Mal Anzeichen für eine Drogenbeeinflussung auf. Ein Drogentest wurde von ihm verweigert. Ihm wurde daher auf der Polizeidienststelle eine Blutprobe entnommen. Neben dem Ordnungswidrigkeitenverfahren muss sich der 68-Jährige aber auch in einem Strafverfahren verantworten, da er während der polizeilichen Maßnahme die Polizeibeamten beleidigte.
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Diez. Fahrer eines Kleinkraftrads unter Drogeneinfluss

