Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer erst 15 Jahre alt und demnach nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Sein Beifahrer war nochmals zwei Jahre jünger. Der 15jährige Fahrer hatte demnach zuvor den Pkw eines Familienmitglieds unberechtigterweise in Betrieb genommen und eine sogenannte Spritztour mit seinem minderjährigen Beifahrer unternommen. Gegen den jugendlichen Fahrer wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Beide Minderjährige wurden im Anschluss ihren Eltern übergeben.
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Bad Ems - Fahren ohne Fahrerlaubnis durch 15jährgen Jugendlichen

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dpa