Der Fokus lag hier besonders auf der Kontrolle der Verkehrssicherheit der motorisierten Zweiräder. Im Rahmen der Überprüfungen wurden unter anderem technische Veränderungen an Motorrädern festgestellt, die auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit verbunden auch zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen führten. Der Großteil der Kontrollen verlief ohne jedwede Beanstandung. Vielmehr stießen sie auf Akzeptanz seitens der Motorradfahrer.
Die Kontrollörtlichkeit wurde in diesem Zusammenhang nicht zufällig ausgewählt. Vielmehr ist die "Schliem" nicht zuletzt aufgrund ihres Streckenverlaufs gerade bei Fahrern motorisierter Zweiräder beliebt. Aus diesem Grund ist der Polizei in besonderem Maße an der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge gelegen.
Im Übrigen gilt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen auf dem beschriebenen Streckenabschnitt ein Durchfahrtsverbot für Motorräder. Dies wird ebenfalls in regelmäßigen Abständen durch Polizei überprüft, wenngleich bei den jüngsten Kontrollen eine immer positivere Entwicklung bezüglich der Einhaltung des Verbots festgestellt werden konnte.
Nahezu zeitgleich und nur unweit zu der Kontrollstelle der Rheinland-Pfälzischen Polizeikräfte führten Beamte der hessischen Polizei gleichgelagerte Maßnahmen durch. An der B54 in Aarbergen war deren Kontrollstelle gelegen. Zu deren Verlauf wird auf die gesonderte Pressemeldung der Polizeidirektion Rheingau-Taunus verwiesen.
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B 274, "Schliem" - Kontrolle des motorisierten Zweiradverkehrs

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