Einbruchsgefahr:
Der Termin der Trauerfeier verrät, wann ein Wohnhaus möglicherweise unbewohnt ist und Nachbarn sich ebenfalls auf der Trauerfeier befinden können.
Schockanrufe:
Namen von Kindern, Enkeln oder anderen Angehörigen erleichtern Betrügern, gezielt Vertrauen aufzubauen.
Persönliche Daten:
Wohnanschriften und Telefonnummern können für weitere Straftaten missbraucht werden.
Unser Rat:
1. Veröffentlichen Sie nur die nötigsten Informationen.
2. Nennen Sie Angehörige möglichst allgemein (z. B. "Familie
Mustermann").
3. Geben Sie als Kondolenzadresse möglichst das
Bestattungsunternehmen an.
4. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf private Telefonnummern und
vollständige Wohnanschriften. Prüfen Sie ihren
Telefonbucheintrag und ändern oder löschen sie diesen
gegebenenfalls.
Ein würdevolles Gedenken und Ihre Sicherheit schließen sich nicht aus. Mit wenigen Anpassungen können Sie es Kriminellen deutlich schwerer machen.
Sie wünschen weitere Beratung? Wir stehen Ihnen zur Seite: https://www.polizei.rlp.de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-koblenz/fachstelle-fuer-praevention-des-pp-koblenz
Ihre Polizei Koblenz- Gemeinsam für mehr Sicherheit.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Koblenz
M.L.
Telefon: 0261-103-50023
E-Mail: ppkoblenz.presse@polizei.rlp.de
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Vorsicht, die Polizei warnt: Auch Kriminelle lesen Traueranzeigen!

Symbolbild
dpa
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