Oftmals bedient man sich der Bilder, die durch die Polizei zum Zwecke der Fahndung veröffentlicht wurden und fügt eine fiktive, oftmals spektakuläre Hintergrundgeschichte mit kriminellem Inhalt hinzu. Darüber hinaus werden in vielen Fällen Bilder von Tatorten oder Polizeibeamten beigefügt, die in keinem Zusammenhang mit den vermissten Personen oder dem eigentlichen Sachverhalt stehen.
Die Polizei stellt hierzu klar, dass die Öffentlichkeitsfahndung ein ergänzendes Mittel zu den durchgeführten polizeilichen Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr darstellt. Eingehenden Hinweisen zum Aufenthaltsort der Gesuchten wird entsprechend nachgegangen.
Über den Inhalt der veröffentlichten Meldung hinaus werden seitens der Polizei grundsätzlich keine ergänzenden Informationen proaktiv veröffentlicht, weder zu den Personen noch zu den Umständen des Verschwindens, es sei denn sie sind für die Öffentlichkeitsfahndung relevant.
Hierzu nutzt die Polizei als zuverlässige Informationsquelle die eigenen Kanäle.
Die Polizei bittet darum, sich nicht an der Verbreitung von ungesicherten Informationen zu beteiligen.
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Vermisstenfälle im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz- Polizei warnt vor kursierenden Fake-Meldungen

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