Hintergrund sind mehrere Beschwerden, wonach Rad- und E-Scooter-Fahrende die Fußgängerzone befahren und es aufgrund der Geschwindigkeiten sowie scheinbar mangelnder Rücksichtnahme zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern kommt. Die Polizei Andernach nimmt Bürgeranliegen ernst und ist deshalb sehr zeitnah tätig geworden.
Bei den zurückliegenden Kontrollen wurden insgesamt fünf E-Scooter sichergestellt, weil diese entweder von Kindern unter 14 Jahren gefahren wurden, sicherheitstechnischen Voraussetzungen nicht genügten oder kein Versicherungsschutz bestand. Auch gegen die Eltern wurden Bußgeld- bzw. Strafverfahren eingeleitet. Ebenso wurden Bußgeldverfahren gegen diejenigen eingeleitet, die mit Fahrrädern oder E-Scootern die Fußgängerzone befahren haben.
Die Polizei Andernach weist darauf hin, dass grds. in Fußgängerzonen ohne entsprechende Ausnahmebeschilderung keinerlei Fahrzeugverkehr zugelassen ist - weder mit PKW, noch mit Fahrrädern oder E-Scootern dürfen diese befahren werden.
"Wir werden auch in den kommenden Wochen verstärkt ein Auge auf das Verhalten von Fahrzeugführenden in der Fußgängerzone richten, um gefährliche Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen.", so Polizeioberrat Martin Hoch, Leiter der Polizeiinspektion Andernach.
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Polizeiliche Kontrollen in Andernacher Fußgängerzone

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