Vor Ort konnte festgestellt werden, dass der Täter mind. 20 Kg Kirschen bereits geerntet hatte. Zudem wurden Vorbereitungen getroffen, weitere Früchte zu ernten.
Der Täter entfernte sich auf Ansprache der Geschädigten zunächst fußläufig vom Tatort, konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten im Rahmen der Fahndung jedoch ermittelt und angetroffen werden.
Ihn erwartet jetzt eine Strafanzeige wegen Diebstahls.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Pflücken von Obst kein Bagatelldelikt ist. Den meist als Familienbetrieb geführten Unternehmen entsteht hierbei ein entsprechender großer Schaden.
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Künzler, Polizeihauptkommissar
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Mülheim-Kärlich - Diebstahl von Kirschen

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