Hierzu zählt insbesondere das unbefugte Betreten fremder Grundstücke.
Hiermit wird zudem der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs verwirklicht, was zur Fertigung einer Strafanzeige führt.
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Meteoritenfall Güls - Polizei warnt vor unberechtigtem Betreten fremder Grundstücke

