Dabei stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Frau unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Zudem verfügte das Elektrokleinstfahrzeug nicht über den erforderlichen Versicherungsschutz. Gegen die Fahrerin wurden entsprechende Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet; auf der Polizeidienststelle wurde ihr eine Blutprobe entnommen.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sollte die Betroffene von einem Bekannten abgeholt werden. Da dieser mit einem Pkw zur Dienststelle gefahren kam, kontrollierten die Beamten auch seine Verkehrstüchtigkeit. Dabei stellte sich heraus, dass auch er unter Drogeneinfluss stand. Zudem war der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen und entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.
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Mehrere Verstöße bei Verkehrskontrolle: Fahrerduo muss zur Blutprobe

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