Koblenz
Kontrollmaßnahmen in der Koblenzer Fußgängerzone

Symbolbild

dpa

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Polizeiinspektion Koblenz 1 führten am Freitag, den 28.08.2026 Kontrollen in der Koblenzer Innenstadt durch.

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Im Fokus standen RadfahrerInnen sowie NutzerInnen von E-Scootern, welche verbotswidrig die Fußgängerzonen befuhren.

Hintergrund der Kontrollmaßnahmen waren wiederholte Bürgerhinweise auf Situationen, in denen sich Fußgängerinnen und Fußgänger durch Rad- und E-Scooter-Verkehr in den Fußgängerzonen beeinträchtigt oder gefährdet fühlten. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag in der Löhrstraße.

Im Rahmen der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte mehrere entsprechende Verstöße fest und ahndeten diese mit kostenpflichtigen Verwarnungen. Die Präsenz zeigte augenscheinlich auch eine präventive Wirkung. Darüber hinaus führten die Beamtinnen und Beamten auch mit Kindern verkehrserzieherische Gespräche und wiesen auf die geltenden Verkehrsregeln sowie die besondere Rücksichtnahme gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern hin.

In Gesprächen der Einsatzkräfte mit BürgerInnen vor Ort wurde die Kontrollmaßnahme positiv aufgenommen.

Die Polizeiinspektion Koblenz 1 weist darauf hin, dass Fußgängerzonen grundsätzlich dem Fußverkehr vorbehalten sind. RadfahrerInnen und NutzerInnen von E-Scootern werden gebeten, die örtliche Beschilderung zu beachten und insbesondere auf FußgängerInnen Rücksicht zu nehmen.

Die Polizeiinspektion Koblenz 1 wird die Situation in den Fußgängerzonen auch künftig beobachten und bei Bedarf entsprechende Kontrollen durchführen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Koblenz 1

Telefon: 0261 / 92156300
PI Koblenz 1: https://s.rlp.de/piko1
E-Mail: pikoblenz1@polizei.rlp.de
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