Bei den zwei Jugendlichen konnte deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein durch den Fahrzeugführer freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte für ihn leider einen nicht mehr zulässigen Wert, so dass eine Mitnahme zur Dienststelle erfolgte, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Je nach Blutprobenergebnis erwartet ihn Strafverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Der Weg zum Führerschein dürfte für den 16jährigen nun deutlich schwieriger werden, da die zuständige Führerscheinstelle Kenntnis von dem Vorfall erhält.
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Koblenz - Trunkenheit im Verkehr
