Ein 20-jährige Heranwachsender steht im Verdacht, an einem 11-jährigen Mädchen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.
Der Beschuldigte wurde am heutigen Dienstag, 5. Mai 2026 dem Haftrichter vorgeführt, es erging Haftbefehl. Die Person befindet sich in Untersuchungshaft. Wir weisen allerdings darauf hin, dass bis zu einer eventuellen Urteilsverkündung die Unschuldsvermutung gilt.
Die näheren Umstände der Tat sind Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen, die derzeit noch andauern.
Weitere Angaben, insbesondere zum Tatopfer sowie zum Beschuldigten, werden zum Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht gemacht. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat diesbezüglich einen Auskunftsvorbehalt erklärt.
Darüber hinaus bittet die Polizei nach wie vor darum, keine ungesicherten Meldungen zu dem vorgenannten Vorfall sowie zu Täter und Opfer oder Örtlichkeiten in den sozialen Netzwerken zu verbreiten. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass sich Personen, die Bilder oder Namen von real existierenden Personen ohne deren Zustimmung veröffentlichen, strafbar machen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei aus gegebenem Anlass zudem ausdrücklich darauf hin, dass keine Hinweise auf ähnliche oder gleichgelagerte Fälle am Gymnasium auf der Karthause vorliegen.
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Koblenz - Nachtragsmeldung im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt in Koblenz

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dpa
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