Dieser Frage gingen Beamte der Polizeiinspektion Andernach, Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes und ein Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Andernach am 22.10.2026 bei gemeinsamen Testkäufen mit Jugendlichen im Stadtgebiet nach. Ziel der Maßnahme war es, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige zu überprüfen.
In mehreren Supermärkten, Kiosken, Tankstellen sowie weiteren Einzelhandelsgeschäften haben diese versucht, alkoholische Getränke und Tabakwaren zu erwerben. Insgesamt wurden 14 Verkaufsstellen überprüft. In fünf Geschäften konnten die jugendlichen Testkäufer Alkohol oder Tabakwaren erwerben, obwohl dies aufgrund ihres Alters nicht zulässig war. Neun Verkaufsstellen hielten sich hingegen an die gesetzlichen Vorgaben.
In den betroffenen Geschäften wurde der jeweilige Verkauf im Anschluss direkt durch die Einsatzkräfte und die Testkäufer angesprochen. Die unzulässig verkaufte Ware wurde retourniert. Den Mitarbeitern wurde je nach Ergebnis ein Lob- oder Tadelbrief ausgehändigt.
Die Kontrollen machen deutlich, dass beim Jugendschutz weiterhin Aufmerksamkeit gefragt ist. Ziel der gemeinsamen Aktion war es, mögliche Verstöße aufzudecken und zugleich das Verkaufspersonal für die besondere Verantwortung beim Verkauf altersbeschränkter Produkte zu sensibilisieren.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gemeinsame Verantwortung. Die Polizei appelliert daher an alle Verkaufsstellen, die gesetzlichen Vorgaben konsequent einzuhalten und im Zweifelsfall einen Altersnachweis zu verlangen. Weitere unangekündigte Jugendschutzkontrollen werden wir deshalb auch in Zukunft durchführen.
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Jugendschutz im Fokus: Testkäufe im Stadtgebiet Andernach

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dpa
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