Koblenz
Häufung von Unfällen und vermeidbaren Schäden im Bereich Löfer Brücke
Höhenbegrenzung
Höhenbegrenzung
Polizeidirektion Koblenz

Seit geraumer Zeit wurde die Brücke bei Löf (B416 über die Mosel auf die B49) aufgrund ihrer Tragfähigkeit für den Fahrzeugverkehr über 3,5t Gewicht und 2,20m Höhe gesperrt.

Lesezeit 1 Minute

Hierzu wurde unter anderem eine mobile Höhenbegrenzung eingerichtet, welche in entsprechender Höhe über die Fahrbahn ragt.
Trotz entsprechender Beschilderung (auch weit im Voraus) kommt es immer wieder zu Beschädigungen und teils auch vollständigen Umstürzen der Höhenbegrenzungen.
In vielen Fällen entfernen sich die Verursacher von der Örtlichkeit, weshalb man sich bei entsprechendem Schaden einem Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht nach §142 StGB stellen müsste.
Wir bitten eindringlich das bestehende Verkehrsverbot zu beachten und die beschilderte Umfahrung über die Moselgoldbrücke (Kobern-Gondorf) oder Treis-Karden zu nutzen.
Die andauernden Instandsetzungen sind nicht nur ärgerlich, sondern ebenfalls vermeidbar kostenintensiv und verkehrsbeeinträchtigend.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Koblenz

Telefon: 0261-103-0


Original-Content von: Polizeidirektion Koblenz, übermittelt durch news aktuell

Ressort und Schlagwörter

Top-News aus der Region