Hierbei wurden bei vier Pkw-Fahrern, nach Trunkenheit im Straßenverkehr, der Führerschein entzogen. Alle Fahrzeugführer hatten Atemalkoholwerte, die im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit lagen (1,14 bis 1,93 Promille).
Bei drei weiteren Fahrten von Pkw und E-Scootern lagen diese Werte im Ordnungswidrigkeitenbereich bis > 0,8 Promille. Ein Fahrzeug war ohne Versicherungsschutz unterwegs. Im Hinblick auf die bevorstehenden Karnevalstage, weißt die Polizeiinspektion Mayen darauf hin, das zu jeder Zeit mit Verkehrs- und Alkoholkontrollen gerechnet werden muss. Alleine eine Ordnungswidrigkeit zieht eine Geldbuße von 500.- bis 1000.- EUR nach sich und es droht ein Fahrverbot. Der Verlust des Führerscheins ist eine sehr einschneidende Maßnahme in den alltäglichen Lebensbereich. Doch Unfälle unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, haben zudem meist tiefgreifende Folgen für alle Unfallbeteiligte in einem Unfallgeschehen.
Feiern Sie Karneval, gerne fröhlich und ausgelassen, aber setzen Sie sich nicht berauscht ans Steuer eines Kraftfahrzeugs. Ein Taxi ist in jedem Fall billiger, als Geldstrafen und Geldbußen.
Wir wollen, dass Sie alle sicher leben - Ihre Polizei Mayen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Mayen
Armin Behrendt, EPHK
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Verkehrskontrollen im Dienstgebiet

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