Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers stellte sich heraus, dass er nicht nur erheblich unter Alkoholeinwirkung stand, sondern zusätzlich nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
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Unfall aufgrund Alkoholeinwirkung
