Zu einer Bodenverunreinigung ist es nicht gekommen. Eine solche Ablagerung stellt dennoch eine Straftat dar.
Hinweise zu den Verursachern werden an die Kriminalinspektion Mayen erbeten.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Mayen
Telefon: 02651-801-0
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Unerlaubter Umgang mit Abfällen
