Der Kunde parkte sein Fahrzeug für die Dauer des Einkaufs auf der Parkfläche vor dem Eingangsbereich und als er an sein Fahrzeug zurückkehrte, stellte er eine Beschädigung entlang der Beifahrerseite fest, die mittels eines spitzen Gegenstands zugefügt wurde.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Mayen in Verbindung zu setzen.
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Sachbeschädigung an einem Fahrzeug
