Nach der Analyse von Wasserproben und dem Ausfindig machen des Verursachers besteht keine Gefährdung des Gewässers. Zu der farblichen Veränderung im Gewässer kam es aufgrund einer ordnungsgemäßen Einleitung von Bohrwasser, einer im Stadtgebiet Mayen tätigen Fernwärmefirma.
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Nachtragsmeldung zur Verkehrsbehinderung durch Gewässerverunreinigung
