Vor Ort konnte festgestellt werden, dass die Feuer in einem dichtbewaldeten Bereich gelegt worden waren. Es entstand geringfügiger Sachschaden, jedoch bestand aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine erhebliche Brandgefahr für den Baumbestand.
Das vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführen einer Brandgefahr stellt eine Straftat dar.
Die Kriminalpolizei Mayen hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen, die sich am 05.10.2025 im Bereich der Ettringer Lay aufgehalten haben.
Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Mayen, Telefon: 02651 / 801-0.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Mayen
Kriminalinspektion Mayen
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Telefon: 02651-801-302
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Herbeiführen einer Brandgefahr

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