Zusammenarbeit bietet beiden Seiten Vorteile

Wer Menschen mit Behinderung Arbeitsplätze anbietet oder Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) vergibt, profitiert selbst davon. So müssen Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen, die nicht wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze durch Menschen mit Schwerbehinderung besetzen, die sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Durch die Zusammenarbeit mit einer anerkannten WfbM, wie es die Werkstätten der Stiftung Scheuern sind, kann man die Ausgleichsabgabe reduzieren und je nach Umfang der im Auftrag vergebenen Arbeitsleistung sogar auf bis zu 0 Euro verringern.

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Auch das Budget für Arbeit bietet einen finanziellen Anreiz, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Dabei handelt es sich um einen unbefristeten, zu gleichen Teilen vom Land und den Kommunen finanzierten Lohnkostenzuschuss in Höhe von 70 Prozent der tariflichen Bruttolohnkosten. Außerdem wichtig zu wissen: Nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigte Kunden, die Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben, zahlen nur sieben Prozent Mehrwertsteuer.