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Wegen Boehringer: Hotel darf nicht wachsen

Das Smarthotel an der Konrad-Adenauer-Allee darf nicht ausgebaut werden. Archivfoto: Dietmar Buschwa
Das Smarthotel an der Konrad-Adenauer-Allee darf nicht ausgebaut werden. Archiv Foto: Dietmar Buschwa

Ingelheim – Das Nebeneinander von Chemieproduktion und Menschen birgt Gefahren. Deshalb gibt es die Störfallverordnung auf Basis der Seveso II-Richtlinie. Da macht Boehringer keine Ausnahme.

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Ingelheim - Das Nebeneinander von Chemieproduktion und Menschen birgt für letztere Gefahren. Deshalb gilt für viele Gefahrenherde die Störfallverordnung auf Basis der europäischen Seveso II-Richtlinie. Da macht auch Boehringer Ingelheim keine Ausnahme. Und wenn nun ein Unternehmen wie der Ingelheimer Chemieriese in Richtung Wohnbebauung wachsen will, sind Konflikte absehbar. "Diesen Nutzungskonflikt einvernehmlich ...