Andernach & Mayen
Was sind Pfändungsschutz und Privatinsolvenz?

Den Pfändungsschutz gibt es seit 2010. Er garantiert – nachdem der Schuldner sein Girokonto zu einem sogenannten P-Konto hat umstellen lassen – einen Freibetrag, der von Gläubigern nicht gepfändet werden darf. Das soll dem Schuldner eine gewisse Handlungsfreiheit ermöglichen und dessen Grundversorgung gewährleisten. Die Privatinsolvenz gilt als letzter Ausweg im Teufelskreis der Überschuldung. Hat man weniger als 19 Gläubiger und ist nicht selbstständig tätig, so kann man ein solches Verfahren anstreben.

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Es beginnt mit dem Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Gelingt dies nicht, landet der Insolvenzfall vor dem Gericht. Pfändbares Vermögen wird an die Gläubiger verteilt, der Schuldner muss nachweisen, dass er sich um einen Arbeitsplatz bemüht, und dem Gericht relevante Informationen für das Verfahren offenlegen.

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