Mainz - Mehr als ein Jahr nach dem Wachkoma-Fall einer Patientin in einer Mainzer Schönheitsklinik steht der erste Gerichtstermin fest: Für die vom Ehemann der Frau eingeleitete Schadenersatzklage ist am 14. August der sogenannte Gütetermin vor dem Mainzer Landgericht. Das teilt dessen Mediensprecher, Richter Matthias Weidemann, auf MRZ-Anfrage mit.
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Mainz – Mehr als ein Jahr nach dem Wachkoma-Fall einer Patientin in einer Mainzer Schönheitsklinik steht der erste Gerichtstermin fest: Für die vom Ehemann der Frau eingeleitete Schadenersatzklage ist am 14. August der sogenannte Gütetermin vor dem Mainzer Landgericht.