In Rheinland-Pfalz gibt es vier Verwaltungsgerichte: Mainz, Koblenz, Trier und Neustadt an der Weinstraße. Hier werden Beschwerden der Bürger gegen den Staat in erster Instanz verhandelt. Bis 1978 waren die Kammern in Mainz und Trier Außenstellen der Gerichte in Neustadt, bzw. Koblenz, dann wurden sie eigenständig. Rot-Grün hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass eines der vier Gerichte geschlossen werden muss. Mainz oder Neustadt wird es wohl treffen.
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Mainz - In Rheinland-Pfalz gibt es vier Verwaltungsgerichte: Mainz, Koblenz, Trier und Neustadt an der Weinstraße. Hier werden Beschwerden der Bürger gegen den Staat in erster Instanz verhandelt. Bis 1978 waren die Kammern in Mainz und Trier Außenstellen der Gerichte in Neustadt, bzw. Koblenz, dann wurden sie eigenständig. Rot-Grün hat ...
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