Wie das rheinland-pfälzische Umweltministerium gestern mitteilte, hat das Senckenberglabor für Wildtiergenetik durch die Analyse einer genetischen Probe zum wiederholten Mal einen Wolfsnachweis am Stegskopf bestätigt. Demnach konnte anhand einer Urinprobe erneut die junge Wölfin ermittelt werden, die bereits im Sommer vergangenen Jahres am Stegskopf nachgewiesen wurde und aus dem Rudel „Göhrde“ in Niedersachsen stammt. Mit dem Ergebnis sei nun auch zweifelsfrei geklärt, dass es sich bei der Wölfin nicht um die im Februar auf der A 45 bei Herborn überfahrene Fähe handelt. Im Januar hatte Revierförster Christof Hast die Probe aufgenommen, die sowohl Urin als auch Östrusblut enthielt. Die Vermutung eines Wolfsnachweises war naheliegend, da sich um die Stelle herum wolfsähnliche Spuren im Schnee befunden hatten und der frühere Truppenübungsplatz ja für die Öffentlichkeit und damit auch für Hundebesitzer gesperrt ist.
Aufgrund des weiteren DNA-Nachweises, der eine inzwischen mindestens sechsmonatige Anwesenheit der Wölfin im gleichen Bezugsraum zeigt, könne nun auch wissenschaftlich von einem Wolfsterritorium am Stegskopf ausgegangen werden, heißt es vonseiten des Umweltministeriums. Es könne vermutet werden, dass auch die Bilder aus dem Frühjahr 2018 sowie der Fotonachweis vom Dezember 2018 von der Wölfin aus dem Rudel „Göhrde“ stammen.
Als Folge daraus soll der Stegskopf nun offiziell als Wolfsterritorium ausgewiesen werden. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) werde das Territorium anhand eines über die Nachweise ermittelten Mittelpunktes, der sich auf der Fläche des ehemaligen Truppenübungsplatzes befindet, in die bundesweite Datenbank eintragen. Zur Darstellung des Gebiets werde die DBBW um den Mittelpunkt einen Radius von acht Kilometern ziehen. Auf diese Weise wird die durchschnittliche Territoriumsgröße von Wölfen – etwa 200 Quadratkilometer – erreicht.
„Der erneute Wolfsnachweis und die anstehende Ausweisung des Wolfsterritoriums ‚Stegskopf‘ zeigen: Es war richtig, dass wir die Landkreise Altenkirchen, Westerwald und Neuwied sowie die Stadt Koblenz im Frühjahr 2018 vorsorglich als ‚Präventionsgebiet Westerwald‘ ausgewiesen haben“, erklärt die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken. Im Präventionsgebiet und im künftig sich darin befindenden Wolfsterritorium könnten 90 Prozent der förderfähigen Kosten für wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde primär für Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftliche Wildhalter vom Land gefördert werden. daw