Geruhsam in die Frührente? Der Nachweis früherer Zeiten der Arbeitslosigkeit könnte in vielen Fällen schwierig werden.
dpa
Berlin - Die geplante Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren wirft technische Probleme auf: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will beim Nachweis der erforderlichen 45 Beitragsjahre auch Zeiten anerkennen, in denen Betroffene das reguläre Arbeitslosengeld I bezogen haben. Doch die Deutsche Rentenversicherung verfügt für den Zeitraum von Juli 1978 bis Januar 2001 gar nicht über ausreichendes Datenmaterial, wie sie jetzt mitteilte.
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Von unserer Berliner Korrespondentin Birgit Marschall
Aus ihren „vollmaschinellen“ Daten lasse sich nicht ablesen, ob jemand in diesem Zeitraum das reguläre Arbeitslosengeld I oder aber Arbeitslosenhilfe bezogen hat, erklärte die Behörde. Die Unterscheidung ist aber wichtig, weil Nahles nur Zeiten der kurzfristigen Arbeitslosigkeit anerkennen will, in denen Arbeitslosengeld I gezahlt wurde.