Rheinland-Pfalz Kommentare
Rechtsfrieden nach langem Streit denkbar

Nach dem Freispruch in erster Instanz und in der Überzeugung, unschuldig zu sein, wird der streitbare Michael Billen das Urteil für falsch halten - trotz vergleichsweise geringer Geldstrafe. Er wird auch sehr gespannt sein, wie das Landgericht in der schriftlichen Urteilsbegründung erklärt, warum nur er und kein anderer die geheimen Polizeidaten weitergeben konnte, die auch zu den (vertraulichen, aber für einen größeren Kreis einsehbaren) Unterlagen im Nürburgring-Untersuchungsausschusses gehörten.

Lesezeit 1 Minute
Ursula Samary zum Urteil gegen Michael Billen Trotzdem könnte es sein, dass nach vier Jahren und nach einem langen Instanzenweg das Urteil in dem brisanten Rechtsstreit auch eine Frieden stiftende Wirkung zeigt. Es spricht zwar keinen Freispruch aus, bleibt aber, offenbar die Schlichtung suchend, mit einem „Denkzettel“ deutlich unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft.

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