Mainz
Rechtliche Aspekte der Hausbesetzung

Mainz - Das besetzte Haus in der Oberen Austraße (Zollhafen-Gelände) steht im Eigentum der Stadtwerke AG und somit in Privateigentum. Hier findet sich schon der erste juristische Streitpunkt, denn die öffentliche Hand (wie im konkreten Fall die Stadt Mainz) ist in den vergangenen Jahrzehnten vermehrt in privatrechtlicher Form tätig geworden, um öffentliche Zwecke wie die Grundversorgung mit Mitteln des Privatrechts zu verwirklichen.

Mainz – Das besetzte Haus in der Oberen Austraße steht im Eigentum der Stadtwerke AG, und somit in Privateigentum. Hier findet sich auch schon der erste juristische Streitpunkt, denn die öffentliche Hand (wie im konkreten Fall die Stadt Mainz) ist in den letzten Jahrzehnten vermehrt in privatrechtlicher Form tätig geworden, um öffentliche Zwecke wie Grundversorgung mit Mitteln des Privatrechts zu verwirklichen.

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