Mainz
Landkreis muss Eltern Fahrtkosten nur teilweise erstatten

Mainz - Die Eltern einer Grundschülerin aus dem Kreis Mainz-Bingen müssen die Fahrtkosten ihrer Tochter zur Schule zum Teil selbst tragen. Das Verwaltungsgericht in Mainz hat ihre Klage auf volle Erstattung der Pkw-Fahrtkosten am Montag abgewiesen.

Lesezeit 1 Minute
Mainz – Die Eltern einer Grundschülerin aus dem Kreis Mainz-Bingen müssen die Fahrtkosten ihrer Tochter zur Schule zum Teil selbst tragen. Das Verwaltungsgericht in Mainz hat ihre Klage auf volle Erstattung der Pkw-Fahrtkosten am Montag abgewiesen. Die Familie wohnt auf einem Aussiedlerhof, der rund fünf Kilometer von der Schule entfernt ist.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden