Landkreis muss Eltern Fahrtkosten nur teilweise erstatten
Mainz
Landkreis muss Eltern Fahrtkosten nur teilweise erstatten
Mainz - Die Eltern einer Grundschülerin aus dem Kreis Mainz-Bingen müssen die Fahrtkosten ihrer Tochter zur Schule zum Teil selbst tragen. Das Verwaltungsgericht in Mainz hat ihre Klage auf volle Erstattung der Pkw-Fahrtkosten am Montag abgewiesen.
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Mainz – Die Eltern einer Grundschülerin aus dem Kreis Mainz-Bingen müssen die Fahrtkosten ihrer Tochter zur Schule zum Teil selbst tragen.
Das Verwaltungsgericht in Mainz hat ihre Klage auf volle Erstattung der Pkw-Fahrtkosten am Montag abgewiesen. Die Familie wohnt auf einem Aussiedlerhof, der rund fünf Kilometer von der Schule entfernt ist.