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Bingen/Koblenz

Kommunen dürfen von Hoteliers Bettensteuer verlangen

Foto: Lilo Kapp/pixelio.de

Überraschend klare Gerichtsentscheidung: Städte dürfen für Hotelübernachtungen eine Kulturförderabgabe, im Jargon „Bettensteuer“ genannt, erheben.

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Bingen/Trier/Koblenz - Ein Urteil mit Präzedenzcharakter: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz gibt in einem Normenkontrollverfahren den Städten Bingen und Trier Recht, die eine Kultur- und Tourismusförderabgabe verlangen. Dagegen läuft die Beherbergungsbranche Sturm, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sowie Hotels aus Bingen und Trier beschritten den Klageweg. Gestern wurde das Urteil veröffentlicht. Zum ...