Bingen/Koblenz
Kommunen dürfen von Hoteliers Bettensteuer verlangen
Lilo Kapp/pixelio.de

Bingen/Koblenz - Überraschend klare Gerichtsentscheidung: Städte dürfen für Hotelübernachtungen eine Kulturförderabgabe, im Jargon "Bettensteuer" genannt, erheben.

Lesezeit 1 Minute
Bingen/Trier/Koblenz – Ein Urteil mit Präzedenzcharakter: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz gibt in einem Normenkontrollverfahren den Städten Bingen und Trier Recht, die eine Kultur- und Tourismusförderabgabe verlangen. Dagegen läuft die Beherbergungsbranche Sturm, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sowie Hotels aus Bingen und Trier beschritten den Klageweg.

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