Wollte man früher etwas über eine Person erfahren, konnte man eine Bibliothek aufsuchen und dort im Register wühlen oder ein Zeitungsarchiv bemühen. Das kostete Zeit und manchmal auch Geld. Heute tippt man „Hans Müller“ bei Google ein und bekommt Ergebnisse, noch bevor die Finger die Tastatur verlassen haben. Das Internet vergisst nichts, heißt es, doch sein Gedächtnis lässt langsam nach.
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Jochen Magnus zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Grund dafür ist kein Alterungsprozess, vielmehr sind es neue Gesetze und Rechtsprechungen, die es löchrig werden lassen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sogar ein verurteilter Mörder nach Jahrzehnten und verbüßter Strafe nicht mehr per einfacher Namenssuche im Onlinearchiv gefunden werden darf.