Kommentar: Die Vorgänge am Hahn müssen lückenlos aufgeklärt werden
Dietmar Brück kommentiert.
Jens Weber
Keine Frage: Am Flughafen Hahn gilt wie überall in der Republik die Unschuldsvermutung. Bei allen Hinweisen auf Unregelmäßigketen und irritierende Vorgänge ist nicht belegt, ob sich irgendjemand auf illegale Weise bereichert hat. Gut zu verdienen, ist kein Verbrechen - schon gar nicht in einer Marktwirtschaft. Und Verdächtigungen haben noch keine Beweiskraft.
Dietmar Brück kommentiert
Ebenso klar ist: Am Flughafen hält sich hartnäckig der Verdacht, dass staatliche Gelder verschleudert wurden – möglicherweise in Millionenhöhe. Der laufende Vertrag für die Passagierabfertigung beispielsweise kam nicht nur auf höchst dubiose Weise zustande, er liest sich auch wie eine Lizenz zum Gelddrucken.