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Jährliche Aufwandsentschädigung
Jörg Brandenburger, Rechtspfleger am Amtsgericht Westerburg, erklärt das so: "Nach dem Gesetz werden Betreuungen grundsätzlich ehrenamtlich und damit unentgeltlich geführt. Falls ehrenamtliche Betreuer nicht zur Verfügung stehen, nicht geeignet sind oder aufgrund der erforderlichen Betreueraufgaben professionelle Betreuung notwendig werden, kann auch ein Berufsbetreuer bestellt werden.
Vor der Entscheidung wird seitens des ...