WZ-Betreuung-Zubehör
Jährliche Aufwandsentschädigung

Ehrenamtliche Betreuer bekommen genau wie Berufsbetreuer ein Jahressalär. Während der Betrag jedoch bei den Ehrenamtlichen auf 399 Euro festgelegt ist, hängt die Höhe bei den Berufsbetreuern von deren Berufsausbildung ab und ist in drei Kategorien gestaffelt.

Lesezeit 1 Minute
Jörg Brandenburger, Rechtspfleger am Amtsgericht Westerburg, erklärt das so: „Nach dem Gesetz werden Betreuungen grundsätzlich ehrenamtlich und damit unentgeltlich geführt. Falls ehrenamtliche Betreuer nicht zur Verfügung stehen, nicht geeignet sind oder aufgrund der erforderlichen Betreueraufgaben professionelle Betreuung notwendig werden, kann auch ein Berufsbetreuer bestellt werden.

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