Im Detail: Abwahlverfahren
Da die Oberbürgermeister in Rheinland-Pfalz direkt gewählt werden von den Bürgern, können sie auch nur von den Bürgern abgewählt werden.
Dies regelt die Gemeindeordnung in Paragraf 55 in drei Schritten:
1 Es muss ein Antrag im Stadtrat gestellt werden, der von mindestens 50 Prozent der Ratsmitglieder getragen wird.
2 Es muss ein Stadtratsbeschluss erfolgen mit einer Zweidrittelmehrheit.
3 Erst danach gibt es einen Bürgerentscheid zur Abwahl von Oberbürgermeistern.