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Ingelheim
Hotelier darf übers Chemielager nichts wissen
Ingelheim - Gehen die Interessen eines Unternehmens vor? Oder wiegt das öffentliche Bedürfnis nach Information schwerer? Diesen Fragen stellte sich die 3. Kammer des Mainzer Verwaltungsgerichts.
Konkret ging es um das Ingelheimer Bebauungsplanverfahren "Industriegebiet Schaafau III", das die künftige Nutzung zwischen dem Werksgelände des Pharmaunternehmens Boehringer und der Konrad-Adenauer-Straße regeln soll. ...